Sondertarif Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen
Ihre Stadtwerke Bliestal bieten für Elektrowärmepumpen und für vorhandene Nachtspeicherheizungen jeweils einen Sonderliefervertrag an.
Sondertarif Wärmepumpen
Die Belieferung mit Strom in diesem Sondertarif hat nur Gültigkeit für Wärmepumpen (inkl. Zusatzeinrichtungen) und beginnt mit Abschluss eines Sondervertrages für Wärmepumpen mit der Stadtwerken Bliestal GmbH.
Cent / kWh netto | Cent / kWh brutto | |
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Arbeitspreis | 24,07 | 28,641 |
Euro / Jahr netto | Euro / Jahr brutto | |
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Servicepreis | 16,81 | 20,00 |
Euro / Jahr netto | Euro / Jahr brutto | |
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Grundpreis | 65,99 | 78,53 |
1 In den genannten Bruttopreisen ist die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19 % enthalten.
In den Strompreisen sind die Stromsteuer (zurzeit 2,05 Cent/kWh) und die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie die Umlage nach § 19 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage, die Kraftwerksumlage, die Netzentgelte sowie die an die Stadt abzuführende Konzessionsabgabe (1,32 Cent/kWh) enthalten.
Die Belieferung mit Strom dieser Sondervereinbarung hat nur Gültigkeit für Wärmepumpenanlagen (einschließlich Zusatzeinrichtungen) und beginnt mit Abschluss eines Sondervertrages für Wärmepumpen mit der Stadtwerke Bliestal GmbH.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, sind unsere Mitarbeiter unter der Telefonnummer 06842 9202-175 gerne für Sie da.
Sondertarif Nachtspeicherheizungen
Die Belieferung mit Strom in diesem Sondertarif hat nur Gültigkeit für bestehende Nachtspeicherheizungen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bliestal GmbH.
Arbeitspreis | Cent / kWh netto | Cent / kWh brutto |
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HT* ihres jeweiligen Tarifs (z.B. Grundversorgung2) | 31,29 | 37,24 |
Nachtspeicherheizung NT | 23,52 | 27,99 |
Servicepreis | Euro / Jahr netto | Euro / Jahr brutto |
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HT* ihres jeweiligen Tarifs (z.B. Grundversorgung2) | – | – |
Nachtspeicherheizung NT3 | 0,00 | 0,00 |
Grundpreis | Euro / Jahr netto | Euro / Jahr brutto |
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HT* ihres jeweiligen Tarifs (z.B. Grundversorgung2) | – | – |
Nachtspeicherheizung NT3 | 82,82 | 98,56 |
2Die Arbeitspreise enthalten Konzessionsabgaben in Höhe von 1,32 Cent / kWh, die an die Stadt Blieskastel abgeführt werden.
3 Innerhalb der Niedrigtarifzeit liegt die Konzessionsabgabe bei 0,11 Cent / kWh. Niedrigtarifzeit von 22 bis 6 Uhr.
Der Servicepreis hat nur Gültigkeit für eine Standard-Messeinrichtung, bzw. moderne Messeinrichtung gem. MsbG.
Für alle Tarife gilt:
Die Netto-Arbeitspreise für die Versorgung mit Strom enthalten die gesetzlichen Umlagen und Steuern, wie EEG (zzt. 0,000 Cent/kWh), KWKG (zzt. 0,275 Cent / kWh), § 19-StromNEV (zzt. 0,643 Cent / kWh), die Offshore-Netzumlage (zzt. 0,656 Cent / kWh) sowie die AblaV (zzt. 0,000 Cent / kWh), StromStG (zzt. 2,050 Cent / kWh) und die Netznutzungsentgelte. Die Brutto-Preise werden auf der Basis der Netto-Preise ermittelt. Die Netto-Preise erhöhen sich um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Die angegebenen Preise sind aus Übersichtlichkeitsgründen zum Teil gerundet. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers unter www.sw-igb.de veröffentlicht.
Die Standard-Messeinrichtung bzw. moderne Messeinrichtung gem. MsbG besteht grundsätzlich aus einem Eintarifzähler. In allen Tarifen mit Unterscheidung zwischen Hoch- und Niedrigtarifzeiten beinhaltet der Servicepreis die Kosten für einen Zweitarifzähler einschl. Zusatzeinrichtungen.
Die Kosten intelligenter Messsysteme betragen p.a. (brutto) 6001 -10.000 kWh 20 €, 10.001 – 20.000 kWh 50 €, 20.001 – 50.000 kWh 90 €, 50.001 bis 100.000 kWh 120 € und werden als Servicepreis abgerechnet.
Die Abrechnung der Service- und Grundpreise erfolgt tagesgenau.
* Hochtarifzeit