Messtellenbetrieb
Tagtäglich fließt jede Menge Strom von verschiedenen Stromlieferanten durch unser Netz. Um fehlerfreie Rechnungen beim Endkunden, dem Stromverbraucher, zu gewährleisten, gibt es den Messstellenbetrieb. Ihr Messstellenbetreiber ist für den Zähler verantwortlich. Falls Sie sich nicht für einen bestimmten Messstellenbetreiber entscheiden, übernimmt Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber die Zuständigkeit für Ihren Zähler. In unserem Netzgebiet sind wir das, die Stadtwerke Bliestal GmbH. So regeln es §§ 2 Nr. 4, 3 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).
Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (Smart Meter)
Informationen zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
Messstellenvertrag
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
Anlage Messstellenvertrag Strom
Vereinbarung über die Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts für intelligente Messtechnik
Entgelte gem. Messtellenbetriebsgesetz
Preisblatt laut Messstellenbetriebsgesetz ab 01.01.2025
Preisblatt laut Messstellenbetriebsgesetz ab 01.01.2024
Preisblatt laut Messstellenbetriebsgesetz ab 01.07.2017
Zu diesem Thema hat der VEWSaar e. V. (Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes e. V.) Informationen auf seiner Internetseite veröffentlicht:
https://www.vewsaar.de/index.php?id=205
Weiterführende Informationen zur Ausstattungspflicht sind im Messstellenbetriebsgesetz zu finden:
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/messbg/gesamt.pdf