Netzzugang Gas
Bedingungen für den Gas-Netzzugang
Die vertragliche Ausgestaltung des Netzzuganges zwischen dem Netzbetreiber Stadtwerke Bliestal GmbH und Transportkunden bzw. Lieferanten basiert auf dem Energiewirtschaftsgesetz, der Gasnetzzugangs- und der Gasnetzentgeltverordnung, der Niederdruckanschlussverordnung und der Grundversorgungsverordnung, der Kooperationsvereinbarung der Gasnetzbetreiber (KoV) in der jeweils aktuellen Fassung, sowie auf der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Lieferantenwechsel Gas durch die Bundesnetzagentur (GeLiGas), ebenfalls in der aktuellen Fassung.
Die für den Netzzugang erforderlichen Verträge und Informationen finden Sie hier:
Lieferantenrahmenvertrag Gas KoV 13
Anlage 1 – Preisblätter für den Netzzugang
Anlage 2 – Kontaktdatenblatt Transportkunde/Netzbetreiber (elektronisch, XLS-Format)
Anlage 3 – Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 4 – Ergänzende Geschäftsbedingungen
Anlage 5 – Standardlastprofilverfahren
Anlage 6 – § 18 NDAV
Anlage 7 – Begriffsbestimmungen
Anlage 8 – Einzelheiten zur Sperrung auf Anweisung des Transportkunden
Anlage 8.1 – Mustersperrauftrag
Anlage 8.2 – Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle
Anlage 8.3 – Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung)
Anlage 8.4 – Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung)
Standardlastprofilverfahren
Für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher verwendet der Netzbetreiber bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden ein synthetisches Standardlastprofilverfahren.
Verfahrensspezifische Parameter
Abrechnungs- und Einspeisebrennwerte
Veröffentlichung von monatliche Abrechnungsbrennwerten:
Werte für das Jahr 2024
Abrechnungsbrennwerte
Einspeisebrennwerte
Werte für das Jahr 2023
Abrechnungsbrennwerte
Einspeisebrennwerte