Förderprogramme Ihrer Stadtwerke
Für die Stadtwerke Bliestal haben die Themen Energieeinsparung und Energieeffizienz einen sehr hohen Stellenwert. Aus diesen Gründen heraus haben wir für unsere Kunden mehrere Förderprogramme für die Energiesparte Strom konzipiert.
Unser Förderprogramm 2025
Unser Förderprogramm 2024
Das Prospekt gibt Ihnen einen Überblick zu allen Fördermöglichkeiten.
- Elektrische Wärmepumpe
Förderprogramm 2024 - Heizungspumpe
Förderprogramm 2024 - „Weiße“ Haushaltsgeräte
Förderprogramm 2024 - Installation von Balkonkraftwerken
Förderprogramm 2024 - E-Mobilität
Förderprogramm 2024
Förderbedingungen 2024 / 2025*
Unser Förderprogramm 2024 ist gültig vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024, das Förderprogramm 2025 ist gültig vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025.
Es gelten folgende Förderbedingungen:
- Rechnungsdatum muss im Förderzeitraum liegen
- Förderung nur für Kunden der Stadtwerke Bliestal
- Energiebezug für Strom ausschließlich über die Stadtwerke Bliestal GmbH im Sondervertrag und Zusatzvereinbarung Förderprogramm 2024 bzw. 2025
- Bei vorzeitiger Auflösung des Versorgungsverhältnisses anteilige Zuschuss-Rückzahlung
- Zuschüsse nur bei Neukauf
Der Zuschuss wird an Sie überwiesen. Der maximale Förderbetrag ist auf 500 € je Objekt begrenzt. Es können im Jahr zwei Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden.
Zahlungsrückstände des Kunden aus erbrachten Lieferungen und Leistungen der Stadtwerke dürfen nicht bestehen. Die Förderprogramme der Stadtwerke Bliestal sind freiwillige Leistungen der Stadtwerke für ihre treuen Kunden. Auf die Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenservice gerne für Sie da, Telefon 06842 9202-175 oder per E-Mail: kundenservice.swb@biosphaeren-sw.de
*Bei allen Fördermaßnahmen sind die hier genannten allgemeinen Förderbedingungen sowie die bei den einzelnen Maßnahmen individuell genannten Fördervoraussetzungen zu beachten.
Wie bekomme ich eine Förderung?
Wir benötigen hierzu folgende Unterlagen:
- Die Originalrechnung (evtl. zusätzlich die aufgeführten Unterlagen gemäß Förderprogramm)
- Den Nachweis der Effizienzklasse
- Die ausgefüllte und unterschriebene Vereinbarung
Formular 2024
Schicken Sie uns gerne die in den Förderbedingungen aufgeführten Unterlagen inkl. der unterschriebenen Vereinbarung per E-Mail an kundenservice.swb@biosphaeren-sw.de. Natürlich können Sie Ihre Unterlagen auch persönlich vor Ort abgeben, Bliesgaustraße 13, 66440 Blieskastel.